Oktober 2014:
Pressemitteilung zur Ablehnung des Eilantrages an das Land Nordrhein-Westfalen wegen Unterlassung der Verbreitung des Verfassungsschutzberichts Nordrhein-Westfalen 2013
Ungemein nützlich und gemeinnützig – der Frauenverband Courage e.V.
Vorgeschichte:
Nachdem es 2012 mehr als 180 Organisationen erfolgreich gelang, eine Verschärfung (aber keine Streichung) des 2008 eingeführten § 51 Absatz 3 der Abgabenordnung („Verfassungsschutzklausel“), abzuwenden, wurde Ende 2012 dem Frauenverband Courage e.V. aufgrund dieser Klausel die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Begründung:Courage werde im Verfassungsschutzbericht NRW erwähnt. Der sofort eingereichte Widerspruch wurde nach einem Jahr abgelehnt. Dieses Jahr nützte das Innenministerium, um auf vielen Seiten durch den umstrittenen Verfassungsschutz „Belege“ zusammentragen zu lassen, dass an unserer erfolgreichen und jahrzehntelangen überparteilichen Frauenarbeit Mitgliedsfrauen beteiligt sind, die auch Mitglieder der MLPD sind und einige von ihnen sogar zu den Gründerinnen von Courage gehören. Daraus haben wir nie einen Hehl gemacht – es ist Teil unseres Prinzips der Überparteilichkeit.
Neben einer breiten Öffentlichkeitsarbeit, laufen seither 3 Verfahren:
- Beim Finanzgericht, wo voraussichtlich noch in diesem Jahr verhandelt wird.
- Vor dem Oberverwaltungsgericht NRW der Eilantrag wegen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht sowie
- das Hauptverfahren in dieser Sache.