PRESSEMELDUNGEN: Berlin,  Dienstag 13. November 2012 – Beschlüsse und Forderungen der Mitgliederversammlung 2012 –
Politisch gerüstet für die Bundestagswahlen 2013    

Die Mitgliederversammlung 2012 hat für das kommende Geschäftsjahr ein umfangreiches Arbeitsprogramm beschlossen. Im Vorfeld der Bundestagswahlen 2013 stehen auf der Agenda der Frauenlobby arbeitsmarkt- und sozialpolitische Forderungen ganz oben.

Arbeitsmarktpolitik

Der Deutsche Frauenrat hat seine grundsätzliche Ablehnung geringfügig entlohnter Arbeitsverhältnisse, sogenannter Minijobs dahingehend aktualisiert und konkretisiert, dass er als Sofortmaßnahmen folgende Gesetzesänderungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende fordert: für eine zumutbare Arbeit nach § 10 SGB II muss mindestens ein tariflicher oder branchenspezifischer Mindestlohn gezahlt werden; beim Hinzuverdienst gemäß § 30 SGBII muss der volle Lohn tatsächlich an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Denn nur so kann die Arbeitsagentur unter Berücksichtigung des gültigen Freibetrages eine Anrechnung auf die Regelleistung vornehmen. Damit wird die Gemeinschaft der SteuerzahlerInnen entlastet.

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung auf, das Teilzeit- und Befristungsgesetz zu ändern und einen Rechtsanspruch auf befristete vollzeitnahe Teilzeit (30-35 Wochenstunden) sowie die Rückkehr auf eine Vollzeitstellen zu schaffen. Auch die Arbeitszeitpolitik der Tarifparteien muss sich an der Lebenslaufperspektive der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientieren.

Sozialpolitik

Der Deutsche Frauenrat fordert mit Nachdruck die Neuausrichtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Der Grad der Pflegebedürftigkeit soll nicht an der erforderlichen Pflegezeit gemessen werden, sondern am Grad der Selbstständigkeit einer Person bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen. Hierzu gehören zum Beispiel Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen oder die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Ein solcher neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff würde damit auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen berücksichtigen.

Vor der Bundestagswahl 2013 konkretisierte der Deutsche Frauenrat seine rentenpolitischen Positionen mit folgenden Forderungen:

Verbesserung der Verdienst- und Altersvorsorge von Frauen;

Aussetzung der Beitragssenkung – stattdessen Aufbau einer Demografie-Reserve;

eine Rente nach Mindesteinkommen statt Zuschussrente;

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente;

soziale Absicherung flexibler Übergänge von Erwerbsarbeit in die Rente;

Geschlechtergerechte Alterssicherung;

ein Mindestlohn statt Rentensubventionierung.

Darüber hinaus fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, im Zuge der anstehenden Rentenreform noch in dieser Legislaturperiode Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rente zu beschließen. Zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern sollen für ihre vor 1992 geborenen Kinder ebenso drei Entgeltpunkte angerechnet werden wie für ab 1992 geborene Kinder.

Familienpolitik

Der Deutsche Frauenrat lehnt die von der Bundesregierung geplante Erweiterung der Großelternzeit aus folgenden Gründen ab:

Die Übernahme von Elternzeit durch Großeltern als neues familienpolitisches Instrument wird einer modernen gleichstellungsorientierten Familienpolitik nicht gerecht. Das strukturell zu lösende Problem fehlender Betreuungsplätze wird durch die Großelternzeit weiter privatisiert. Die Erwartungshaltung in Bezug auf individuelle innerfamiliale Lösungen steigt. Der Druck, öffentliche Angebote auszuweiten, sinkt.

Es ist davon auszugehen, dass die Großelternzeit analog zur Elternzeit überwiegend von Frauen in Anspruch genommen wird, mit den bekannten negativen Folgen für Erwerbsbiografie und Alterssicherung. Die Großelternzeit läuft dem im 8. Familienbericht genannten Ziel der Umverteilung von Zeit zwischen den Geschlechtern zuwider, wenn die Großmutter statt des Vaters Elternzeit in Anspruch nimmt. Die im Zuge des neuen Großelternzeitgesetzes geplante generelle Anhebung der Altersgrenze vom 8. auf das 14. Lebensjahr des Kindes, bis zu der Elternzeit in Anspruch genommen werden kann, sieht der Frauenrat ebenfalls kritisch. Damit würde der Anreiz für einen weiteren Berufsausstieg im Rahmen von Elternzeit verstärkt.

Gewaltschutz

In Vorbereitung auf die Sitzung der 57. Frauenrechtskommission im März 2013, die unter dem Schwerpunktthema „Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ steht, fordert die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates eine Verbesserung des seit 2002 gültigen Gewaltschutzgesetzes. Darin muss sichergestellt werden, dass

Gewalt und Nachstellung gegen eine Mutter als Gefährdung des Wohls der Kinder anerkannt werden, damit der Gewaltschutz durch umgangsrechtliche Regelung nicht unterlaufen wird,

Verstöße härter geahndet werden,

alle per Gesetz an einem Verfahren Beteiligten, wo möglich, zu jährlichen Weiterbildungen verpflichtet werden.

Außerdem werden die Bundesländer aufgefordert, Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel in allen Bundesländern als Pflichtaufgaben einzurichten und in die Regelfinanzierung zu überführen.

Von der Bundesregierung fordert der Deutsche Frauenrat die Entwicklung von Konzepten im Bereich Gesundheitsversorgung für von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderung.

PM 13/2012

Weitere Informationen:

Download alle Beschlüsse: beschluesse_2012-web

 

Quelle:

http://www.frauenrat.de/

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